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Webseitenbetreiber und Shops: Neue Pflichten beim Urheberrecht

Wichtige Änderungen im Urheberrecht ab dem 7. Juni 2023

Ab dem 7. Juni 2023 treten bedeutsame Änderungen im Urheberrecht in Kraft, die Urheber, Webseitenbetreiber und Lizenznehmer von urheberrechtlich geschützten Werken betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz und Fairness im Umgang mit geistigem Eigentum zu fördern und das Urheberrecht in der digitalen Ära zu stärken.

Verpflichtungen für Urheber

Urheber von Werken wie Fotos, Artikeln und Musik müssen nun jährlich Auskunft über die Nutzung ihrer Werke erhalten. Diese Regelung gewährleistet eine angemessene Beteiligung der Urheber an den Erträgen aus ihren Werken und schützt ihre Rechte.

Neue Verpflichtungen für Webseitenbetreiber

Webseitenbetreiber stehen vor neuen Verpflichtungen. Ab dem 7. Juni müssen sie dem Webdesigner jährlich Bericht erstatten, wenn sie Grafiken oder andere Inhalte verwenden, die sie nicht selbst erstellt haben. Dies schafft mehr Klarheit und Fairness im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Veränderungen bei der Auskunft über die Nutzung

Bisher konnte der Urheber Auskunft über die Nutzung seiner Werke anfordern. Jetzt liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers – des Nutzers des Werkes –, diese Informationen bereitzustellen. Dies markiert eine entscheidende Verschiebung in den Pflichten und stärkt das Urheberrecht.

Betonung der Urheberbeiträge

Wichtig ist zu betonen, dass diese Regelung von Urhebern ermöglicht wurde, die ihre Werke unter entgeltlichen Nutzungsrechten lizenziert haben. Die Bedeutung des Urheberbeitrags wird dadurch stärker hervorgehoben. Es wird notwendig, klare Kriterien dafür festzulegen, wann die Auskunftspflicht als unverhältnismäßig angesehen werden kann. Dies obliegt dem Gesetzgeber oder der Rechtsprechung, um die Interessen der Urheber zu schützen.

Vorbereitung für Webseitenbetreiber und Online-Shop-Inhaber

Webseitenbetreiber und Online-Shop-Inhaber müssen sich vorbereiten, indem sie:

  • Überprüfen, welche urheberrechtlich geschützten Werke sie lizenziert haben.
  • Feststellen, ob sie von einer Auskunftspflicht betroffen sind.
  • Ein System zur Dokumentation des Nutzungsumfangs, der Erträge und Vorteile aus urheberrechtlich geschützten Inhalten erstellen, sofern die Ausnahme des § 32d Abs. 2 UrhG nicht zutrifft.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Rechte der Urheber zu respektieren. Die Förderung von Transparenz und Fairness im Umgang mit geistigem Eigentum trägt dazu bei, ein ausgewogeneres und gerechteres Umfeld für Kreative und Nutzer zu schaffen und das Urheberrecht an die Anforderungen der digitalen Welt anzupassen.

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