Online Plattformen: Neue Meldepflichten nach DAC7

Online Plattformen: Neue Meldepflichten nach DAC7

Um Steuerhinterziehung zu bekämpfen, sollen neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt werden. Davon betroffen sind nicht nur Online-Marktplätze wie eBay, Amazon & Co., sondern auch Plattformen, über die persönliche Dienstleistungen oder Vermietungsumsätze erbracht werden können.

Durch die neuen Meldepflichten sollen Plattformbetreiber Informationen über die Verkäufer auf ihren Plattformen sowie die von ihnen generierten Umsätze sammeln und an die zuständige Behörde melden. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Steuern zuständig.

Zu den meldepflichtigen Informationen zählen:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer
  • Finanzkonto

Der Gesetzesentwurf befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsprozess. Daher könnten Anfang 2024 die Informationspflichten für meldepflichtige Plattformbetreiber rückwirkend für das Jahr 2023 gelten. Bis dahin wird die Entwicklung weiter beobachtet.

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