Webseitenbetreiber und Shops: Neue Pflichten beim Urheberrecht
Ab dem 7. Juni 2023 sind Urheber eines Werkes (z.B. Foto, Artikel, Musik) verpflichtet, einmal jährlich Auskunft über den Umfang der Nutzung ihres Werkes zu erhalten. Ab diesem Datum müssen Urheber eines Werkes jährlich über die Nutzungsumfänge ihrer Werke (Fotos, Artikel, Musik usw.) informiert werden. Als Webseitenbetreiber sind Sie ab dem 7. Juni verpflichtet, dem […]
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